Rückblick auf unseren Online-Talk: Rechtliche Fallstricke bei KI und XR – Was Ihr jetzt wissen müsst
Am 3. Juni durften wir gemeinsam mit der renommierten Wirtschaftskanzlei Gleiss Lutz in die spannende Welt der rechtlichen Herausforderungen rund um Künstliche Intelligenz (KI) und Extended Reality (XR) eintauchen. In einer Stunde gaben Prof. Dr. Eric Wagner und Dr. Marc Ruttloff einen kompakten, praxisnahen Überblick – verständlich, konkret und mit vielen Aha-Momenten.
Ein großes Thema war der Datenschutz. Sobald personenbezogene Daten im Spiel sind – und das ist bei XR-Anwendungen häufig der Fall – gelten klare rechtliche Vorgaben. Ob durch Einwilligung oder Interessenabwägung: Unternehmen müssen sehr genau wissen, auf welcher Grundlage sie Daten verarbeiten dürfen. Besonders spannend wurde es beim Beispiel Dashcams, das eindrucksvoll zeigte, wie schnell man sich in einer Grauzone bewegen kann.
Auch die kommende KI-Verordnung der EU war ein wichtiger Punkt. Sie teilt KI-Systeme in Risikostufen ein: Von verboten (z. B. manipulative Systeme) über hochriskant (z. B. in der Medizin) bis hin zu geringem Risiko. Für Unternehmen bedeutet das: Wer KI einsetzt, muss genau hinschauen – denn die Anforderungen steigen, und bei Verstößen drohen saftige Bußgelder von bis zu 35 Millionen Euro.
Zum Schluss ging es um das Thema Produkthaftung – und hier wurde es nochmal richtig relevant für die Praxis. Software gilt künftig als Produkt, und Plattformen müssen mit erweiterter Haftung rechnen. Gleichzeitig werden Betroffene besser geschützt: längere Fristen, einfacherer Nachweis, mehr Sicherheit. Und auch das Thema Cybersicherheit spielt künftig eine noch wichtigere Rolle im rechtlichen Gesamtpaket.
Unser Fazit: Rechtliche Klarheit wird zum entscheidenden Faktor beim Einsatz moderner Technologien. Der Talk war ein echter Augenöffner – danke an Gleiss Lutz für diesen wertvollen Einblick!





